Was hat die Revolution der Datenschutzgesetzgebung für Wurzeln, was für Auswirkungen? Welches Urheberrecht gilt im digitalen Raum? Der Versuch einer Annäherung ist hier zu lesen.

Die öffentlichen Musikschulen in Deutschland repräsentieren einen Teil der kulturellen Werte
unserer Gesellschaft. Ihr Bildungsauftrag erlaubt, frei von privatwirtschaftlichen Interessen die
Kreativität, Persönlichkeit, Ausdauer, Konzentration und soziale Kompetenz der SchülerInnen zu
Entwickeln und zu fördern. Diese Leitlinie sollte sich auch in einem Datenschutzkonzept
niederschlagen, welches die eigene Darstellung als berechtigtes Interesse nicht außer acht lässt.
Neben den bewährten Printmedien hat sich im Internet eine Welt der
symbolischen Notationsformate und -programme entwickelt. Bei materiellen Gütern gibt es einen
Zusammenhang zwischen Knappheit und Wert, dieses Verhältnis ist bei immateriellen Produkten
wie Downloads nicht gegeben. Hier sind wenn nicht gegensätzliche, so völlig andere
Verteilungsmechanismen im Gang. Als ein Beispiel sei die „Petrucci Bibliothek“ oder IMSLP 15
genannt, in der sich über 160000 Autographen und Transkriptionen von etwa 20000 Komponisten
als gemeinfreie Musik herunterladen lassen. Mit Web 2.0 ist aus dem Internet ein kollaboratives,
interaktives Medium geworden – jeder Nutzer kann Inhalte und somit auch Noten teilen. Die besten
Voraussetzungen, um blended learning anzubieten.